Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wrobel Autogas-Technik | Im Fuchshau 30 | 73635 Rudersberg
I. Geltung
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Vereinbarungen, Verträge. Alle Vereinbarungen, welche die hier getroffenen allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung um für die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de verbindlich zu sein.
Die allgemeinen Geschäfts /Lieferbedingungen gelten auch für künftige Aufträge des Bestellers ohne Rücksicht darauf, ob in jedem Fall auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen worden ist.
II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
Unsere Angebote haben maximal dreißig Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
Gestalterische und technische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a., auch in elektronischer Form, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
III. Preise, Zahlungen
§5 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung sofort fällig. Die Zahlung erfolgt bei Selbstabholung durch Barzahlung, bei Versand durch Vorkasse oder Nachnahme.
Wir behalten uns, die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln vor, die Abnahme erfolgt stets nur erfüllungshalber.
Rechnungsbeträge aus Montageleistungen, Reparaturen, Serviceleistungen und Schulungen sind ohne Abzüge sofort fällig, sofern vorher nichts anders schriftlich vereinbart wurde.
Werden vereinbarte Zahlungsziele vom Käufer nicht eingehalten, so haben die Zahlungen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erfolgen. Werden auch diese Fristen überschritten ist der gesamte Rechnungsbetrag nebst Verzugszinsen – ab eintritt des Verzuges – in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite fällig. Die Geltendmachung eventueller Verzugsschäden bleibt von dieser Regelung unberührt und behalten wir uns vor.
Die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de. Behält sich vor im Falle des Zahlungsverzuges eines Käufers, eingeräumte Zahlungsziele aus anderen Verträgen mit dem jeweiligen Käufer ebenfalls sofort fällig zu stellen.
Eine Mahngebühr beträgt mindestens 15,00€, höchstens 1% der offenen Forderung. Es folgt maximal eine Zahlungserinnerung / Mahnung, danach wird zur Durchsetzung unserer Ansprüche das Gerichtliche Mahnverfahren über unseren Anwalt eingeleitet. Die entstehenden Kosten gehen zu lasten des Käufers.
Hat der Käufer bei Auftragserteilung die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de über seine Kreditwürdigkeit getäuscht oder fehlte diesem, für die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de nicht erkennbar, die Kreditwürde. Ist die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de berechtigt sofort von allen mit dem Käufer eingegangenen Verträgen zurückzutreten und eventuelle Schadenersatzansprüche anwaltlich – zu lasten des Käufers oder dessen Rechtsfolge – geltend zu machen.
Alle Preise sind in der jeweils gültigen Preisliste hinterlegt, somit ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß gültige Preisliste für den Vertrag bindend. Ausnahmen hierzu sind schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer zu fixieren.
Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Hinsichtlich der Zahlungskonditionen gelten die jeweiligen aktuellen Konditionen auf den Bestellformularen, Preislisten etc. Die Gebühren für den Versand können je nach Region und Paketdienst variieren.
Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung bei Abholung durch den Besteller selbst.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung entfallen alle schriftlichen und mündlichen Bonusabreden, insbesondere zugesagte Skonti.
IV. Lieferung und Montage
Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat.
Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.
Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 Prozent, insgesamt aber höchstens 5 Prozent des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für oder durch verschulden seiner Vorlieferanten verzögerte oder unterbleibende (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.
Lieferfristen und Liefertermine sind gewahrt , wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat , Lieferfristen und Liefertermine sind ebenso gewahrt , wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand bei Direcktlieferung die Betriebsstätte unseres Lieferanten oder dessen Vorlieferanten verlassen hat. Dies gilt insbesondere wenn die Betriebsstätte unserer Vorlieferanten nicht auf dem Gebiet der Bundes Republik Deutschland ist.
Vorbehalt der Lieferung
Wir behalten uns die Lieferung vor in Fällen des Irrtums, des Zwischenverkaufs, der eigenen Nichtbelieferung sowie der Unmöglichkeit der Lieferung. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; wir verpflichten uns gleichzeitig, Sie unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit in Kenntnis zu setzen und evtl. bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
V. Gefahrübergang, Versicherung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über
Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern.
VI. Eigentumsvorbehalt
Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt bis zur Bezahlung sämtlicher und auch künftig entstehender Forderung aus der Geschäftsverbindung zwischen der Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de und dem Kunden einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.
Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Im Schadensfalle tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der Erlös unsere gesicherte Forderung übersteigt, steht er dem Kunden zu.
Der Vorbehaltskäufer ist berechtigt, das Produkt im Zuge seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bei Dritten zu montieren, einzubauen oder sonst wie zu verarbeiten. Dies gilt jedoch nur, wenn der Vorbehaltskäufer dem Vorbehaltsverkäufer die Forderung, die ihm gegen den Dritten zusteht, abtritt. Die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de nimmt die Abtretung an.
Sämtliche Verarbeitung der Ware erfolgt ausschließlich im Auftrag der Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de. Die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de erwirbt das Miteigentum an den Gegenständen in Höhe des Wertes der von ihr gelieferten Produkte, soweit diese mit ihr nicht gehörenden Gegenständen verbunden werden.
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne Herleitung von Pflichten für die Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de.
Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Gegenstände oder die uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden unverzüglich schriftlich zu unterrichten und etwaige Kosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten resultieren zu tragen.
VII. Mängelansprüche (Gewährleistung)
Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
wenn unsere Produkte vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden, bei natürlichem Verschleiß, bei nicht ordnungsgemäßer Wartung, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen,die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder fehlende Teile sind uns innerhalb von einem Arbeitstag nach Eingang des Produkts oder, wenn sich der Mangel erst später zeigt, innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Es werden auch nur die beschädigten Teile getauscht, nicht etwa ein ganzes Set. Nur mit unser Zustimmung in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügigen Vertragsabweichungen, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen haften wir ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.
Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 3.-5. sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
§6 Gewährleistung, Haftung
Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit, Beschaffenheit, und zugesicherte Eigenschaften, sowie auf Beschädigungen zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er uns innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen und zu rügen. Im Übrigen gilt §377 HGB.
Alle anderen Dienstleistungen der Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de wie Reparaturen, Serviceleistungen, Montagen, Schulungen sind von dem Käufer/ Kunden nach Beendigung des Werkes bzw. nach erbrachter Leistung sofort gemäß §640 BGB abzunehmen. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk ab obwohl er den Mangel schon kennt, so stehen ihm die in §633 und §634 BGB bestimmten Ansprüche nur zu , wenn er sich seine Rechte bezüglich des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Ist der Mangel bei Abnahme nicht erkennbar, oder stellt sich der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist ein , so ist der Verkäufer ebenfalls spätestens innerhalb einer Woche – jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist – davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Firma Autogas-Technik-Rudersberg.de Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder des fehlerhaften Werkes, oder eine Ersatzleistung.
Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach ermessen des Verkäufers nötige Zeit und Gelegenheit zu gewähren, den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen und oder zutritt zum Werk zu gewähren. Andernfalls erlischt die Gewährleistung.
Falls seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäße Handhabungen vorgenommen wurden, Änderungen oder Reparaturen an Ware oder Werk getätigt wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Bei gebrauchten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von einer Woche nach Übernahme schriftlich gerügt wird.
Ein Gewährleistungsanspruch entfällt wenn die Ware nicht entsprechend Ihres Verwendungsbereiches gemäß der Herstellervorgabe und seiner Homologation verwendet / montiert / konfiguriert und gewartet wird.
Eine Gewährleistung ist ebenfalls auszuschließen wenn die Ware oder das Werk in einen Gegenstand installiert wird der nicht mehr seinem Ursprünglichen Zustand entspricht – Tuning Fahrzeuge / Spezial Fahrzeuge und ähnliches –
Weitergehende Ansprüche des Käufers / Auftraggebers insbesondere Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
VIII. Haftung
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
IX. Rechtswahl; Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Rudersberg. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Sollte eine der o. g. vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die insoweit unwirksame Regelung soll durch die Regelung ersetzt werden, deren Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung unter Beachtung der Gesetze am Nähesten kommt.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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